WACHE AUGEN UND BISSIGE SCHIEDSRICHTER

Harry Schaack sprach mit dem Internationalen Schiedsrichter und Bundesturnierdirektor des DSB Ralph Alt über Betrugsfälle und Präventionsmöglichkeiten.

(Das Interview ist auszugsweise wiedergegeben.
Den ganzen Text lesen Sie in KARL 1/13.)

Bundesturnierdirektor des DSB Ralph Alt
(Foto: Harry Schaack)

Sie sind seit knapp 25 Jahren als Schiedsrichter tätig. Was ist Ihres Erachtens nach das bedrohlichste Betrugsvergehen im Schach?
Zumindest vom bisherigen Erkenntnisstand ist es die Benutzung elektronischer Hilfsmittel, weil dieser Betrug am wenigsten bemerkbar ist. Die Geräte werden immer kleiner und wir haben noch gar keine Vorstellung, was alles möglich ist.

Hatten Sie schon jemals mit einem Verstoß gegen die Dopingregeln zu tun?
Nein. Wir führen seit 2009 Dopingkontrollen an jeweils drei Teilnehmern bei den Deutschen Meisterschaften sowie den Frauen- und Jugendmeisterschaften U18 einschließlich der Mädchen durch, haben aber bislang keinen Verstoß festgestellt.

Was halten Sie davon, dass Regularien physischer Sportarten auf einen Denksport wie Schach übertragen werden, bei dem es vor allem auf Expertise und Wissen ankommt?
Die Sportorganisation fordert einheitliche Regularien, egal um welche Sportart es sich handelt. Ansonsten würde jeder einzelne Verband eigene Gutachten vorlegen. Deshalb gilt die Dopingliste für alle. Das ist im Schach zwar etwas misslich, aber es ist eine politische Entscheidung des Deutschen Schachbundes. Er will Teil der Sportorganisation sein, was mit dem Renommee und wegen direkter Zuschüsse auch mit finanziellen Gründen zu tun hat.

Wieso ist Doping so ausführlich geregelt, die Benutzung elektronischer Hilfsmittel dagegen kaum?
Der DSB hat den NADA-Code übernommen, der die Einnahme verbotener Substanzen sehr genau regelt. Für einen elektro­nischen Betrug braucht es keine mehrseitige Regelung. Betrug ist verboten, basta! Dafür reichen zwei Abschnitte. Das Problem ist das Aufdecken und die Durchsetzung dieser Reglungen.

Kürzlich schlug der bulgarischer Amateur Borislav Ivanov beim Open im kroatischen Zadar mehrere Großmeister und landete im Spitzenfeld. Seine Züge zeigten eine sehr hohe Übereinstimmung mit denen von Computerprogrammen. Während des Turniers haben sich die Verdachtsmomente verdichtet, sodass sich die Organisatoren entschieden haben, eine Art Leibesvisitation durchzuführen, die aber ohne Ergebnis blieb.
Es stellt sich die Frage, woran ich einen ausreichenden Verdacht feststelle. Im erwähnten Fall könnte die überproportionale Übereinstimmung mit Computerzügen in den Partien ein hinreichendes Verdachtsmoment sein, um einen Betrug wahrscheinlich zu machen.

Heißt das, dass ein Verdachtsmoment aufgrund der Partieführung schon für eine Sperre ausreichen könnte?
Wenn man zum Schluss gelangt, dass solche fehlerfreien Partien ohne ein Schachprogramm nicht möglich sind, will ich das nicht ausschließen. Es kommt jedoch immer auf die Gesamtwürdigung aller Umstände an.

Vor fast zwei Jahren waren Sie verantwortlicher Schiedsrichter, als Christoph Natsidis bei der Deutschen Einzelmeisterschaft in Bonn betrogen hat. Sind Sie davor schon einmal mit ähnlichen Betrugsversuchen konfrontiert worden?
Nicht direkt als Turnierleiter und Schiedsrichter, aber 1999 war ich als Mitglied des Präsidiums des Bayerischen Schachbundes mit dem Fall Allwermann befasst, der vom Verband ausgeschlossen wurde. Aus einer Fülle von Indizien gelangten wir zu der Überzeugung, dass er beim Open in Böblingen betrogen haben muss, obwohl der direkte Betrugsnachweis fehlte. Zum einen hatte der 55-jährige Kreisligaspieler weit über seine Verhältnisse gespielt und in der letzen Runde ein Matt in acht Zügen angesagt. Zum anderen konnte im Nachhinein ermittelt werden, dass er vor dem Turnier bestimmte elektronische Geräte gekauft hatte.

Was dachten Sie, als Natsidis vor Ihren richterlichen Augen betrogen hat?
Unerhört! Das ist ja fast beleidigend. (lacht) Zumal Natsidis sich auch nicht gerade clever anstellte, denn schon vor der letzten Runde hatte er seine IM-Norm sicher. Mich hat eher seine Einfalt berührt als der Umstand, dass er betrogen hat. Wenn jemand gewinnen muss und deshalb betrügt, dann habe ich dafür zwar kein Verständnis, kann es aber rational nachvollziehen. Das Handeln von Natsidis blieb mir dagegen unbegreiflich.

Die Causa Natsidis war recht einfach zu bewerten, weil der Delinquent den Betrug eingestand. Dennoch führte er zu einer Änderung der DSB-Statuten.
Gleich danach wurde sowohl in die Turnierordnung des DSB als auch der Schachbundesliga e.V. der Passus aufgenommen, dass der Spieler an der Aufklärung mitwirken muss. Man spricht nicht umsonst vom „elektronischen Doping“, denn die Verweigerung der Kontrolle gilt als Verstoß. Dieser Passus, der im Januar 2012 aufgenommen wurde, war die Grundlage für die Verurteilung von Falko Bindrich. Ohne diesen Regelzusatz wären die Möglichkeiten einer Bestrafung wegen Verweigerung der Kontrolle schwierig gewesen.

Sie planen auch eine Satzungsänderung …
… und zwar auf dem nächsten DSB-Kongress. Der § 2 der Satzung wird ergänzt, um den Fairnessgrundsatz, den Kampf gegen Betrug sowie die Mitwirkungspflicht stärker zu betonen und deutlicher zu machen, dass solche Verstöße genauso wie nachgewiesener Betrug behandelt werden. Diese Zusätze sind schon nach dem Fall Natsidis beschlossen worden. Doch während sich die Turnierordnung relativ schnell ändern lässt, muss die Satzungsänderung vom alle zwei Jahre tagenden DSB-Kongress abgesegnet werden.

Natsidis war ein relativ unbeschriebenes Blatt. Doch beim Vorfall während des Bundesligaauftakts in Mülheim im Oktober letzten Jahres lagen die Dinge völlig anders. Mit Falko Bindrich musste nun über einen Spieler verhandelt werden, der seit Jahren im B-Kader des DSB ist, gefördert wurde und Deutschland in der Nationalmannschaft international vertreten hat. Bindrich hat sich bei seiner Stellungnahme auf die Verletzung seiner Privatsphäre berufen.
Das ist natürlich Quatsch. Bindrich war wegen häufiger Toilettenbesuche aufgefallen und hatte die Herausgabe des Smartphones unter fadenscheiniger Begründung verweigert. Das Argument, er habe sensible Geschäftsdaten auf seinem Handy, ist abstrus. Der Schiedsrichter wollte nur das Schachprogramm sehen und ob sich die Partiestellung darauf befindet.
Schutz der Privatsphäre ist immer auch gesetzlich geregelt. Dieser Vorfall lag in der Autonomie des Sportverbandes, der die Regeln für dieses Turnier festsetzte. Wenn ein Teilnehmer diese Regeln nicht akzeptiert, darf er eben nicht mitspielen.
Beim organisierten Schach bewegen wir uns bei Vergehen im Zivilrecht, wo es im Gegensatz zum Strafrecht eine Mitwirkungspflicht des Beschuldigten gibt. Wir haben dabei aus dem Fall Natsidis gelernt. Denn was hätte ich getan, wenn dessen Handy ausgeschaltet gewesen wäre? Er war glücklicherweise sofort geständig. Doch daraufhin haben wir beschlossen, insbesondere die Durchsuchung der Taschen explizit ins Regelwerk zu übernehmen. Wenn der Spieler heute nicht kooperiert, geht die Partie alleine deshalb verloren. Den oft strapazierten Satz „In dubio pro reo“, also im Zweifel für den Angeklagten, gibt es nur im Strafrecht, nicht aber im Zivilrecht.

Wie gegen Natsidis wurde nun auch gegen Bindrich eine Sperre von zwei Jahren verhängt. Doch die rechtlichen Auseinandersetzungen sind wegen seines Einspruchs gegen das Urteil des DSB noch nicht abgeschlossen.
Sein Einspruch wird nun zunächst auf dem verbandsinternen Rechtsweg durch das Schiedsgericht des DSB behandelt. Die Vermutung liegt nahe, dass Bindrich bei einer Abweisung Klage vorm Landgericht erheben wird. Er könnte möglicherweise auch auf Schadensersatz für entgangene Einnahmen klagen. Zweifellos hat er gegen die Statuten der Schachbundesliga verstoßen. Es wird ihm jedoch kein Betrug, sondern die Verweigerung der Kontrolle vorgeworfen. Die Frage ist, welches Gewicht dieser Regelverstoß hat und ob die Zwei-Jahres-Sperre eine angemessene Strafe ist.

Hat Bindrich Aussicht auf Erfolg?
Der Fall steht etwas auf der Kippe. Wären die Bestimmungen, die auf dem nächsten DSB-Kongress in die Satzung eingefügt werden, schon jetzt vorhanden, wäre die Begründung etwas griffiger gewesen. So mussten wir uns auf die allgemeine Klausel berufen, dass Bindrich dem Ansehen des deutschen Schachs geschadet hat.

Müsste eine Strafe im Schach nicht höher ausfallen als in anderen Sportarten, weil man Schach sein ganzes Leben lang betreiben kann? Sollte die Strafe nicht an die Ausübungsdauer der Sportart gekoppelt sein?
Das ist ein Argument, das sich sehen lassen kann. Wir haben jetzt auch deshalb das Höchstmaß von zwei auf fünf Jahre – in schwerwiegenden Fällen bis lebenslänglich – angehoben.

Während Natsidis seinen Betrug eingestanden hat, liegt die Sache bei Bindrich etwas anders. Warum sind beide Fälle mit gleicher Strafdauer belegt worden? Man könnte doch einwenden, dass Natsidis bei der Aufklärung kooperativ war, was sich günstig auswirken müsste.
Im Gremium ist in der Tat darüber diskutiert worden. Es stimmt zwar, dass Natsidis an der Aufklärung mitgewirkt hat. Andererseits ist bei ihm der Betrug nachgewiesen, während bei Bindrich „nur“ die Verweigerung der Kontrolle vorhanden war. Wir haben argumentiert, dass sich die beiden Sachverhalte gegeneinander aufheben.

Darf Bindrich wegen seines Einspruchs bis zum Ende des Verfahrens noch an Turnieren des DSB teilnehmen?
Nein. Die Sperre ist sofort wirksam. Einsprüche auf dem verbandsinternen Weg haben keine aufschiebende Wirkung. Dazu müsste er beim Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirken. […]

(Das Interview ist auszugsweise wiedergegeben.
Den ganzen Text lesen Sie in KARL 1/13.)